AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag, der zwischen der GESCHWISTER OPITSCH GBR, Ferienhäuser Opitsch Archäopteryx, Obere Haardt 3-4, 91799 Langenaltheim – im Folgenden „Vermieter“ genannt – und des buchenden Gastes – im Folgenden „Mieter“ genannt – der bei Buchung über die Website i-love-la.de geschlossen wird.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter sowie für alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

(2) Für die vertragliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.  


§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Mieter übersendet dem Vermieter eine Buchungsanfrage über die Website www.i-love-la.de, welche bei Annahme durch den Vermieter in Form einer Buchungsbestätigung per E-Mail zum Vertragsschluss für einen Beherbergungsvertrag – im Folgenden „Vertrag“ genannt – führt.

(2) Kommt die Buchung über ein abweichendes Internetportal, z.B. www.fewo-direkt.de, zustande, dann gelten die abweichenden Vertragsbedingungen des entsprechenden Internetportals.

(3) Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Stellt ein Dritter für den Mieter die Buchungsanfrage, so haftet er neben dem Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter. Der Mieter hat für alle Vertragsverpflichtungen sämtlicher Personen einzustehen, für die die Buchung vorgenommen wird.

(4) Die Unter- oder Weitervermietung des gebuchten Ferienhauses durch den Mieter ist nicht gestattet.


§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Kündigungsrecht

(1) Der Vermieter ist verpflichtet, das gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die weiteren vereinbarten Leistungen oder Lieferungen zu erbringen. Der Mieter ist verpflichtet das vereinbarte Entgelt für die Überlassung des Ferienhauses und die weiteren Leistungen und Lieferungen zu bezahlen.

(2) Der Gesamtpreis ist umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Liegt die Bezahlung nicht entsprechend der vereinbarten Fälligkeit vor und stehen dem keine Rechte des Mieters entgegen, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Mieter mit den Rücktrittskosten nach §9 (2) dieser Reisebedingungen zu belasten.

(3) Die saisonale Öffnungszeit des Swimmingpools (Haus Archäopteryx) liegt etwa zwischen 15. Mai und 15. September, Saisonbeginn und Saisonende können sich jedoch witterungsbedingt um einige Tage verschieben.

(4) Das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Geräten wie Klimaanlagen, Mini-Pools, etc. ist nicht gestattet. Das Aufladen der Akkus von E-Autos ist explizit nicht gestattet.

(5) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Hunden oder Katzen wird ein Aufpreis von 42 Euro pro Tier und Aufenthalt verlangt. Pro Ferienhaus sind maximal 2 Hunde oder Katzen zugelassen.

(6) Dem Mieter wird ein schneller Internetzugang über WLAN bereitgestellt. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass der Internetzugang durch sämtliche Personen und Gäste ausschließlich für legale Zwecke genutzt wird. Der Vermieter behält es sich vor, den Internetzugang über das WLAN zu sperren, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.

(7) Es wird keine Kaution erhoben. Ebenso werden keine Nebenkosten für Wasser, Wärme, Energie, Internet, PKW-Stellplatz und Abfall erhoben.

(8) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Anschließen von E-Autos, missbräuchliche Internetnutzung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Mieter muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei beim Vermieter.


§ 4 Sorgfaltspflichten

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Einen während der Mietzeit durch eigenes Verschulden oder das Verschulden begleitender Personen oder Gäste entstandenen Schaden ist durch den Mieter zu ersetzen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

(2) Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als auf den Internetseiten angegeben und durch die Buchung bestätigt wurde. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart und per E-Mail bestätigt. Eine Überbelegung berechtigt den Vermieter zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten. Das dem Vermieter nach §3 (8) zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.


§ 5 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf angemessene Lautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(3) In der Ferienwohnung gilt ein strenges, allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich außerhalb der Häuser, auf Terrassen oder im Garten erlaubt. Kippen sind im Restmüll zu entsorgen.

(4) Auf den Grundstücken stehen Ihnen eine begrenzte Anzahl an PKW-Stellplätzen zur Verfügung. Weitere Fahrzeuge können am Straßenrand Obere Haardt abgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Durchfahrt zu den angrenzenden Grundstücken jederzeit möglich ist.

(5) Die Benutzung des Wellnessbereichs und Swimmingpools erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein. Der Mieter ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(7) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienhäusern, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


§ 6 An- und Abreise

(1) Gebuchte Ferienhäuser stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Erst nach dieser Zeit kann das Grundstück betreten oder Fahrzeuge dort abgestellt werden.

(2) Am Abreisetag sind gebuchte Ferienhäuser bis spätestens 10.00 Uhr durch den Mieter vollständig zu räumen und gemäß §7 in besenreinem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabe beinhaltet die Übergabe sämtlicher ausgehändigter Haus- und Wohnungsschlüssel an den Vermieter.

(3) Bei verspäteter Rückgabe des Apartments, ist der Vermieter berechtigt vom Mieter eine entsprechende Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus weitergehendem Schaden, welcher aus der verspäteten Rückgabe resultiert, bleibt dem Vermieter daneben ebenfalls vorbehalten.


§ 7 Reinigung der Mietobjekte

(1) Direkt vor Abreise erfolgt die Grundreinigung jeweils durch den Mieter, zusätzlich zur Endreinigung durch den Vermieter. Zur Grundreinigung gehören die Reinigung der Küchenzeile inklusive Herd und Spüle, sowie das Innere des Ofens und des Kühlschranks, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen oder Saugen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.

(2) Wird die vereinbarte Grundreinigung durch den Mieter nicht durchgeführt, kann der Vermieter dem Mieter den zusätzlichen Reinigungsaufwand in Höhe von 200,- Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung stellen.


§ 8 Haftung des Vermieters

(1) Der Mieter hat eventuelle Störungen oder Mängel schnellstmöglich dem Vermieter gegenüber anzuzeigen.

(2) Soweit der Vermieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern.

(3) Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Die sich aus Abs. 3 und 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Vermieter und der Mieter eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§ 9 Rücktritt, Stornierung

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Rücktrittserklärung muss per E-Mail an welcome@i-love-la.de eingehen. Falls die Reise über ein anderes Internetportal gebucht wurde, muss der Rücktritt über das entsprechende Internetportal nach den dort vereinbarten Stornobedingungen erfolgen.

(2) Tritt der Mieter vor Reisebeginn von der Reise zurück oder wird die Reise von ihm nicht angetreten, hat der Mieter gegebenenfalls einen Anspruch auf angemessene Rückerstattung.

Die Rückerstattung beträgt:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn volle Kostenrückerstattung 
  • 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn volle Kostenrückerstattung für Stornierungen innerhalb 48 Stunden
  • 29. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 % Kostenrückerstattung
  • Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtantritt erfolgt keine Rückerstattung mehr

(3) Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Vermieter oder des Reinigungspersonals) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(2) Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstandort München zuständig.